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 <title>3DCenter.org - 3D-Grafikkarten-Benchmarking, Downloads, News &amp; Reviews</title>
 <link>http://www.3dcenter.org/frontpage</link>
 <description>3DCenter ist die größte deutschsprachige Grafikkarten-Webseite. Schwerpunkte sind die Berichterstattung über Grafikkarten und andere Hardware für den Gamer, sowie das Thema Benchmarking und Hintergründe zu 3D-Effekten und -Features.</description>
 <language>de</language>
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 <title>News des 6. Januar 2009</title>
 <link>http://www.3dcenter.org/news/2009-01-06</link>
 <description>&lt;p&gt;Der &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/Stromsparender-Notebook-Prozessor-von-AMD--/meldung/121177&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Heise Newsticker&lt;/a&gt; berichtet über &lt;strong&gt;AMD&lt;/strong&gt;s neuen Mobile-Prozessor &quot;&lt;strong&gt;Neo&lt;/strong&gt;&quot;, welchen AMD zusammen mit der &lt;a href=&quot;http://www.planet3dnow.de/cgi-bin/newspub/viewnews.cgi?id=1231237364&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Yukon-Plattform&lt;/a&gt; im Markt für Subnotebooks bzw. größere Netbooks mit Bildschirmdiagonalen von 10 bis 12 Zoll plazieren will. AMD geht damit in indirekte Konkurrenz zu Intels Atom-Prozessoren, welche zumeist nur für Netbooks bis 10 Zoll Bildschirmdiagonale benutzt werden. Allerdings geht der Netbook-Markt derzeit stark in Richtung größerer Bildschirmdiagonalen, womöglich wird es Ende 2009 kaum noch Modelle kleiner als 10 Zoll geben – und hierfür scheint der neue AMD-Prozessor als besser geeignet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Technisch handelt es sich bei Neo im übrigen um einen K8 SingleCore-Prozessor, die TDP der gesamten Plattform liegt bei 27 Watt und damit im Rahmen von Intels Atom-Angeboten &lt;em&gt;(Intels Atom-Prozessor selber ist sehr sparsam, die von Intel gelieferten Atom-Chipsätze allerdings mitnichten)&lt;/em&gt;. Theoretisch sollte sich der Neo-Prozessor gegenüber dem doch sehr abgespeckten Atom-Prozessor gut behaupten können, allerdings ist die derzeit von AMD gelieferte Neo-Taktrate von 1.6 GHz auch nicht gerade berauschend. Für den Anwendungszweck eines Sub-Notebooks dürfte es trotzdem problemlos reichen, niemand erwartet dort schließlich den Einsatz von wirklich leistungsfordernden Anwendungen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wenn wir noch einmal zurückgehen zur &lt;a href=&quot;/news/2009-01-02&quot;&gt;Neujahrs-News&lt;/a&gt; und dort zu den Mediamarkt-Angeboten mit den umbenannten nVidia-Grafikkarten, dann fallen einem durchaus auch die dort präsentierten PC-Angebote ins Auge. Wie bei OEM-Rechnern üblich, handelt es sich dabei zwar wieder um PCs mit großer CPU und dafür unpassend kleiner Grafiklösung, doch davon einmal abgesehen wird hier schon wirklich viel Hardware-Power zu sehr humanen Preisen geboten. Inzwischen sind &lt;strong&gt;Intels QuadCore&lt;/strong&gt;-Prozessoren und auch die entsprechenden Plattformen preislich so günstig geworden, daß daraus eben auch gut ausgestattete &lt;em&gt;(bis auf die Grafikkarte wohlgemerkt)&lt;/em&gt; Komplett-PCs gebastelt werden können, welche gewöhnlich weiter von der 1000-Euro-Grenze entfernt sind als von der 500-Euro-Grenze.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Intel hat mit den Core-2-Prozessoren ein fast schon zu gutes Produkt aufgelegt, welches in den aktuellen 45nm-Modellen seine Krönung gefunden hat. Die neuen Core i7 Prozessoren erscheinen demgegenüber absolut nicht zwingend – gerade wenn man es mit dem Übergang zwischen Pentium 4 und Core 2 vergleicht, wo selbst der kleinste Core 2 Duo Prozessor (seinerzeit der E6300) oftmals schneller als der höchstgetakteste Pentium 4 war. Gleichzeitig drücken die Core i7 Prozessoren aber auch auf die Preise der Core 2 Quad Modelle, was für die Käufer der letztgenannten Prozessoren natürlich geradezu ideal ist. Dies dürfte noch mindestens bis zum Erscheinen der Mainstream-Modelle der &lt;a href=&quot;/artikel/zum-launch-der-nehalem-architektur&quot;&gt;Nehalem-Prozessorenarchitektur&lt;/a&gt; im dritten Quartal so weitergehen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Aber auch diese müsste schon außergewöhnlich gut ausfallen, um in das ausgesprochen gute Preis/Leistungsverhältnis der Core 2 Quad Prozessoren einbrechen zu können. Da sind eher den Phenom II Prozessoren die größeren Chance einzuräumen, hier ähnlich günstige Angebote auf die Beine stellen zu können. Rein auf Intel bezogen dürfte das Jahr 2009 somit weiterhin von den Core 2 Quad Prozessoren beherrscht werden – und so lange die Mainstream-Nehalems nicht zwingend werden, vielleicht sogar bis ins Jahr 2010 hinein. Und wenn Intel seine Pläne zur doch eher defensiven Taktsteigerung bei den Nehalem-Modellen auch mittelfristig so durchziehen sollte, dann könnte selbst im Jahr 2010 ein gut übertakteter Core 2 Quad noch sehr gut mithalten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://winfuture.de/news,44485.html&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;WinFuture&lt;/a&gt; berichten von der Vorstellung erster &lt;strong&gt;USB 3.0&lt;/strong&gt; Gerätschaften auf der am Donnerstag startenden CES. Interessant an USB 3.0 ist die Verzehnfachung der Datenrate, was Transfergeschwindigkeiten von bis zu 300 MByte/sec ermöglicht und besonders bei den Nutzern externer Festplatten auf Gegenliebe stoßen dürfte. Allerdings dauert es noch etwas bis zum eigentlichen Start von USB 3.0, denn die entsprechenden Kontrollerchips müssen erst noch auf die Mainboards integriert werden – was wahrscheinlich erst mit den nächsten Generationen der Mainboard-Chipsatz-Hersteller passiert. Daß es flächendeckend Mainboards mit USB 3.0 gibt, ist somit nicht vor dem zweiten Halbjahr zu erwarten, womöglich zündet USB 3.0 so richtig auch erst zum nächsten Weihnachtsgeschäft.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wie der &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/Britische-Regierung-draengt-auf-EU-weite-heimliche-Online-Durchsuchungen--/meldung/121144&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Heise Newsticker&lt;/a&gt; ausführt, gibt es in der Europäischen Union Pläne zu einer &lt;strong&gt;EU-weiten Online-Durchsuchung&lt;/strong&gt;. Mittels dieser solle es möglich werden, daß die Polizeibehörden der EU-Staaten auch Bürger anderer EU-Staaten &quot;online durchsuchen&quot; könnten – über nationale Grenzen hinweg. Einschränkenderweise soll dies nur dann möglich sein, wenn es in beiden Staaten eine gesetzliche Grundlage zur Online-Durchsuchung gibt. Offensichtlich nicht beachtet werden sollen dabei aber die Unterschiede in den jeweiligen gesetzlichen Regelungen – wie, daß es in verschiedenen EU-Staaten keinen Richtervorbehalt gibt und daß teilweise der alleinige Maßstab für die Ansetzung einer Online-Durchsuchung die Meinung des jeweiligen Ermittlungsbeamten ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Was sich erst einmal absurd und wie nicht von dieser Welt anhört, kann man allerdings auch als nahezu perfektes Argument &lt;em&gt;gegen&lt;/em&gt; die Online-Durchsuchung begreifen: Ausgenommen von einem unkontrollierten Ermittlungswahn wären eben nur Staaten, in welchen es schlicht keine Online-Durchsuchung gibt. Alternativ und wenn die Bundesregierung dennoch Online-Durchsuchung erlauben wollte, wäre sie in der Pflicht, die EU-weite Online-Durchsuchung zu verhindern, da diese nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar sind &lt;em&gt;(die ausländischen Ermittlungsbehörden operieren außerhalb bundesdeutschen Rechts und sind für ihr Tun nicht haftbar zu machen)&lt;/em&gt;. Sollte ihr das nicht gelingen, müsste sie &lt;em&gt;aktiv&lt;/em&gt; den deutschen Bürger vor dem Wirken der EU-weiten Online-Durchsuchung schützen – zumindestens dann – wenn wie immer proklamiert – &quot;Sicherheit&quot; die oberste Maxime staatlichen Handelns ist ;).&lt;/p&gt;
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 <pubDate>Tue, 06 Jan 2009 13:24:38 +0100</pubDate>
 <dc:creator>Leonidas</dc:creator>
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 <title>News des 5. Januar 2009</title>
 <link>http://www.3dcenter.org/news/2009-01-05</link>
 <description>&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://ht4u.net/news/19753_treiber_von_nvidia_liefert_weiteren_hinweis_fuer_neue_grafikkarten/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;HT4U&lt;/a&gt; haben in einem Beta-Treiber von &lt;strong&gt;nVidia&lt;/strong&gt; eine Reihe an neuen Grafikchips entdeckt, welche zum Teil vorhergehende Informationen bestätigen. So werden in diesem Beta-Treiber die Grafikchips &lt;strong&gt;GT212&lt;/strong&gt;, &lt;strong&gt;GT215&lt;/strong&gt;, &lt;strong&gt;GT216&lt;/strong&gt; und &lt;strong&gt;GT218&lt;/strong&gt; notiert. Hinzu kommt die etwas ungewöhnliche Bezeichnung &lt;strong&gt;D10M2-30&lt;/strong&gt;, welche wohl eher dem Mobile-Bereich zuzuordnen ist. Bis auf die GT215 und die zuletzt genannte &quot;D10M2-30&quot; waren diese Grafikchip-Codenamen und deren ungefähre Einordnung &lt;a href=&quot;/news/2008-12-30&quot;&gt;schon bekannt&lt;/a&gt;, belastbare technische Daten zu diesen Grafikchips sind aber weiterhin nicht vorhanden. Die &lt;a href=&quot;http://vr-zone.com/articles/nvidia-40nm-mobile-gpus-line-up-for-2009/6378.html?doc=6378&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;VR-Zone&lt;/a&gt; werfen zudem noch weitere Codenamen von 40nm Mobile-Grafikchips in die Runde, ohne daß derzeit aber sicher aufgeklärt werden kann, welche Desktop-Modelle sich dahinter verbergen bzw. wie diese Chips allgemein einzuordnen sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Erst einmal kommen bei nVidia aber sowieso noch weitere GT200(b)-basierende Grafikkarten auf den Markt. So zeigte sich beispielsweise die &lt;strong&gt;GeForce GTX 285&lt;/strong&gt; laut der &lt;a href=&quot;http://www.computerbase.de/news/hardware/grafikkarten/nvidia/2009/januar/nvidia_geforce_gtx_285_handel/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;ComputerBase&lt;/a&gt; in Fernost bereits im Handel und auch hierzulande ist eine erste Listung zu vermelden. Der Preis der Karte in Hongkong liegt bei umgerechnet 296 bis 314 Euro, der hiesige bei 390 Euro. Letzterer dürfte aber ein typischer Vorstart-Preis sein, da – wenn man sich den allgemeinen Preisunterschied zwischen Hongkong und Deutschland ansieht – gemessen am fernöstlichen Preis hierzulande eher 330 bis 370 Euro für die GeForce GTX 285 zu erwarten sind. Und selbst dann dürfte es eher in Richtung unteres Ende dieser Preisskala gehen, denn die klar schnellere Radeon HD 4870 X2 ist nun einmal schon &lt;a href=&quot;http://www.preisroboter.de/search.php?search=Radeon+HD+4870+X2&amp;amp;min=300&amp;amp;max=&amp;amp;x=0&amp;amp;y=0&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;ab 400 Euro&lt;/a&gt; zu haben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.hardware-infos.com/news.php?news=2629&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Hardware-Infos&lt;/a&gt; wollen aus angeblich &quot;nVidia-nahen Quellen&quot; die Spezifikationen des &lt;strong&gt;GT212&lt;/strong&gt;-Chips erfahren haben. Dieser &lt;em&gt;soll&lt;/em&gt; über 384 Shader-Einheiten samt 96 Textureneinheiten verfügen, welche an ein 256 Bit DDR Speicherinterface angeschlossen sind. Durch die 40nm-Fertigung sind zudem weitere Taktratensteigerungen wahrscheinlich, es könnte also durchaus bis zum Doppelten der Rechenleistung des GT200-Chips geben. Das Speicherinterface soll gegenüber diesem zwar halbiert sein, allerdings wird dies durch den hohen Takt von GDDR5 wieder aufgefangen – viel mehr kommt dann aber nicht heraus, selbst auf dem besten derzeit lieferbaren GDDR5-Takt von 2500 MHz wären dies nur 14 Prozent mehr Speicherbandbreite gegenüber dem GT200-Chip.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Insgesamt gesehen ergäbe das eine etwas kuriose Mischung: Gegenüber dem GT200-Chip nahezu das Doppelte an Rechenleistung, aber nur geringfügig mehr an Speicherbandbreite – und letzteres würde zudem mit den (mit Abstand) teuersten lieferbaren Speicherchips erkauft werden, was den preislichen Vorteil des kleineren 256 Bit Speicherinterfaces (weniger Kontakte am Chip, einfacheres Kartenlayout) auch wieder minimieren dürfte. Aber nun gut, womöglich benötigt das GT200-Design aktuell nicht viel mehr an Speicherbandbreite, sondern eben nur mehr Rechenleistung. Bedenklich ist an der ganzen Sache eher, daß Hardware-Infos ihre &quot;todsicheren Infos&quot; gern auch schon mal aus diversen Foren ziehen, wo die Nutzer einfach nur laut denken. Insofern kann man die vorstehenden Informationen derzeit nur passiv entgegennehmen, darauf setzen sollte man aber besser nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Beim &lt;a href=&quot;http://www.techspot.com/review/134-budget-midrange-gpu-roundup/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;TechSpot&lt;/a&gt; gibt es ein interessantes &lt;strong&gt;Mainstream-Grafikkarten Roundup&lt;/strong&gt;. Dieses Preissegment wurde in der Direct3D10-Vergangenheit teilweise nur unzureichend bedient, mittlerweile gibt es jedoch mit Radeon HD 4830, GeForce 9600 GT und Radeon HD 4670 auch hier sehr vernünftige Lösungen, zudem ist die GeForce 9800 GT inzwischen auch sehr günstig geworden. Abgesehen vom Wettstreit dieser Karten, wo sicherlich für jeden Geschmack etwas passendes zu finden sein wird, sind die Benchmark-Werte der Radeon HD 4670 gegenüber den Werten der Radeon HD 4650 sehr interessant. Erst einmal trennt die beiden Karten nur ein Unterschied von 25 Prozent beim Chiptakt (600 zu 750 MHz), allerdings benutzt die Radeon HD 4650 gewöhnlich DDR2-Speicher mit einem Takt von nur 500 MHz &lt;em&gt;(manche Karten gar nur mit 400 MHz)&lt;/em&gt;, während die Radeon HD 4670 mit GDDR3-Speicher auf 1000 MHz antritt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Und dieser erhebliche Unterschied bei der Speicherbandbreite schlägt sich dann auch enorm in den Benchmarks wieder: Die Radeon HD 4670 ist im Schnitt der Messungen unter 1680x1050 um satte 63 Prozent schneller, es existiert hier ein übergroßer Performance-Unterschied zwischen diese beiden vom Namen her doch so ähnlichen Karten. Dies ist gerade angesichts des Preisunterschied von nur etwa 10 Euro respektive runden 15 Prozent vollkommen absurd – was sich wiederum in der Nutzung des DDR2-Speichers begründet. Hätte ATI strikt GDDR3-Speicher vorgeschrieben, so wie ihn Sapphire bei einigen Modellen der Radeon HD 4650 auf 700 MHz einsetzt &lt;em&gt;(sogar ohne daß die Sapphire-Karten deswegen teurer wären)&lt;/em&gt;, könnte sich die Radeon HD 4650 eventuell vernünftig einordnen. So aber ist die Radeon HD 4650 DDR2 keineswegs zu empfehlen, das Preis/Leistungs-Verhältnis gegenüber der nur unwesentlich teureren Radeon HD 4670 ist dramatisch schlechter.&lt;/p&gt;
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 <pubDate>Mon, 05 Jan 2009 10:25:03 +0100</pubDate>
 <dc:creator>Leonidas</dc:creator>
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 <title>News des 3./4. Januar 2009</title>
 <link>http://www.3dcenter.org/news/2009-01-04</link>
 <description>&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://enthusiast.hardocp.com/article.html?art=MTU5MywxLCxoZW50aHVzaWFzdA==&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;HardOCP&lt;/a&gt; haben sich mit der Bildqualität von &lt;strong&gt;Far Cry 2 unter DirectX9 und DirectX10&lt;/strong&gt; beschäftigt. Positiv ist dabei anzumerken, daß das Spiel sowohl bei der Bildqualität als auch der Performance gewisse kleinere Vorteile zugunsten von DirectX10 bietet – genau so, wie es mit DirectX10 sein sollte und eigentlich seit jeher versprochen wurde, bislang aber nur von den wenigsten Spielen eingelöst wird. Den größten Vorteil sieht man dabei beim Anti-Aliasing, welches unter DirectX10 klar besser aussieht als unter DirectX9. Allerdings wurde auch nur 8x Anti-Aliasing getestet, so daß unklar bleibt, ob die gezeigten erheblichen Unterschiede bei 2x und 4x Anti-Aliasing nicht eventuell kleiner ausfallen oder gar ganz verschwinden könnte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ebenfalls um &lt;strong&gt;Bildqualität&lt;/strong&gt; geht es bei der &lt;a href=&quot;http://www.pcgameshardware.de/aid,670216/Test/Benchmark/Radeon_gegen_Geforce-_Vergleich_der_Bildqualitaet_in_9_Spielen/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;PC Games Hardware&lt;/a&gt;, welche unter neun Spielen &lt;strong&gt;Radeon gegen GeForce&lt;/strong&gt; unter verschiedenen aktuellen Treibern gestellt haben. Dabei ergab sich erst einmal, daß die aktuellen Treiberversionen Catalyst 8.12 und 180.48 ihre jeweiligen Performancegewinne nicht über eine Verschlechterung der Bildqualität erkaufen. Im Vergleich der default-Bildqualität von ATI und nVidia sieht man dann viele Gemeinsamkeiten, aber auch eine gewisse Tendenz von ATI zu schärferen Texturfiltern, was dann aber unter Bewegung mehr unschönes Flimmern auslöst.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die &lt;a href=&quot;http://www.gamezone.de/news_detail.asp?nid=69527&amp;amp;sys=1&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;GameZone&lt;/a&gt; berichtet über die finanzielle Schieflage bei Spieleentwickler und -Publisher &lt;strong&gt;Midway Games&lt;/strong&gt;. Irritierend ist dabei, das aus Geldnot einige geplante Spieleprojekte gestrichen wurden, die Vorstände des börsennotierten Unternehmens allerdings weiterhin Spitzengehälter einstreichen konnten. Weiterhin bedenklich ist, daß der Ex-Präsident des Unternehmens nicht direkt aus der Spielebranche kam, sondern eine &lt;a href=&quot;http://www.linkedin.com/pub/7/713/888&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;normale Manager-Karriere&lt;/a&gt; hinter sich hat. So etwas mag die Aktionäre oberflächlich glücklich machen, ist aber für den kreativen Prozeß nicht förderlich – und Midway ist nun auch kein Riesenunternehmen, wo ein gewisses Maß an Bürokratie unvermeidlich ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Man könnte die entscheidende Frage ja auch umdrehen: Eventuell steht Midway derzeit so sehr am Abgrund, eben weil man die Entscheidungskompetenz in einer Kreativfirma in die Hände von gewöhnlichen Managern gelegt hat – und glaubte, für diese &quot;Leistung&quot; auch noch Millionen bezahlen zu müssen, anstatt dieses Geld in die Gameentwicklung zu stecken. Es wäre zudem zu bezweifeln, daß eingekaufte Manager irgendein Feeling für die Besonderheiten des Spiele-Geschäfts mitbringen – die Chance, daß dabei die eigentlich zwingend benötigte Kreativität über kurz oder lang den Bach runtergeht, ist nicht von der Hand zu weisen. Wenn der Fall Midway den Normalzustand darstellen sollte, ist es wenig verwunderlich, daß viele Spieleproduktionen nur noch mit dem Blick auf das schnelle Geschäft runtergekurbelt werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Über eine besonders pikante Note zum Rechtsstreit über die ab 1. Januar nun auch für den Internet-Bereich verpflichtend geltende &lt;strong&gt;Vorratsdatenspeicherung&lt;/strong&gt; berichtet das &lt;a href=&quot;http://www.t-blog.de/41902/vorratsdatenspeicherung-verfassungsgericht-unzustandig&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;T-blog&lt;/a&gt;: Danach haben die Vertreter der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht das Argument vorgebracht, daß eben dieses höchste Gericht in dieser Frage doch gar nicht zuständig sei, weil es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handeln würde. Oder anders formuliert: Nachdem neu gefasste Gesetze der Bundesrepublik Deutschland inzwischen in der Mehrzahl nicht auf dem Willen der Volksvertreter, sondern auf zwingend umzusetzenden EU-Richtlinien basieren, soll nun auch noch das Verfassungsgericht nicht mehr prüfen dürfen, ob dies alles noch in den Rahmen der vom Volk angenommenen Verfassung (aka Grundgesetz) passt ;).&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Stichwort Vorratsdatenspeicherung: &lt;a href=&quot;http://www.golem.de/0901/60839.html&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Golem&lt;/a&gt; bringen hierzu einige Tips an, wie man sich gegen die verschiedenen Arten der Datenerfassung schützen kann. Manche der Tips sind eventuell übertrieben oder nur umständlich zu realisieren, so daß da durchaus die Sinnfrage auftaucht. Denn eine gewisse Relevanz ist derzeit nur der Umgehung der Speicherung der eMail-Verbindungsdaten zuzusprechen, da sich mit diesen Daten (Absender, Empfänger, Betreffzeile) problemlos Profile der sozialen Kontakte einer Person aufstellen lassen. Die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen ist dagegen derzeit noch nicht als gravierend anzusehen, da sich daraus derzeit noch keine allgemeine Überwachung basteln läßt, sondern nur Einzelfallprüfungen möglich sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zum Thema der Umgehung der Speicherung der eMail-Verbindungsdaten geben Golem einen interessanten Hinweis: So können Remailer-Netzwerke den Absender einer eMail-Adresse verbergen. Perfekt ist dies allerdings auch nicht, da zumindestens beim Empfänger der Empfang der eMail und die Betreffzeile mit der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden. Viel einfacher erscheint es uns, sich einfach dem Wirkungskreis der Vorratsdatenspeicherung generell zu entziehen. Erreichbar dürfte dies ganz simpel durch eine ausländische eMail-Adresse sein – ein eMail-Anbieter beispielsweise in der Schweiz kann schließlich nicht zur Durchführung bundesdeutscher Gesetze wie der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Vorsicht sollte man aber bei über Ländergrenzen operierenden Unternehmen walten lassen: Auch wenn diese oftmals nationale Angebote unterhalten, kann die rechtliche Grundlage in Form des Unternehmens bzw. des Server-Standorts durchaus in Deutschland liegen. Bei US-basierten Unternehmen wie Google und Yahoo gibt es dann wieder das Problem, daß deren Daten generell allen US-Geheimdiensten offenliegen dürften und über diesen Umweg unter Umständen auch nach Deutschland gelangen könnten. Natürlich sind das alles nur Restrisikos, die man durchaus eingehen kann – ein einfacher Account auf GMail, der internationalen Ausgabe von Google Mail, dürfte einen zu 99,95 Prozent vor der Vorratsdatenspeicherung sichern.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wer noch mehr Sicherheit benötigt, der setzt sowieso auf einen eigenen Root-Server mit eigenem eMail-Server, wird also selber zum eigenen eMail-Provider. Hier greift die Vorratsdatenspeicherung erst einmal ins Leere, denn eine für den Privatbedarf angelegte eMail-Adresse auf dem eigenen Rootserver zählt nicht unter dem, was man sich gewöhnlich unter einem &quot;eMail-Anbieter&quot; &lt;em&gt;(mit der Betonung auf &quot;Anbieter&quot;)&lt;/em&gt; vorstellt. Falls sich hier doch gegenteiliges ergeben sollte, kann man mit seinem Rootserver aber auch immer noch ins Ausland umziehen, hier bietet sich wiederum die Schweiz an. Und letztlich könnte man seinen eigenen Rootserver sogar noch dazu benutzen, um mittels eines Proxys darüber zu surfen und damit auch der Speicherung der IP-Adressen bei der Vorratsdatenspeicherung ein Schnippchen zu schlagen.&lt;/p&gt;
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 <pubDate>Sun, 04 Jan 2009 14:45:04 +0100</pubDate>
 <dc:creator>Leonidas</dc:creator>
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